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Der HuGo-Cup wird präsentiert von golf-mit-hunden.de, dem führenden Internetportal rund um das Thema "Golf mit Hunden". Gehen Sie mit Ihrem besten Freund auf Entdeckungsreise - zahlreiche hundefreundliche Golfplätze warten auf Sie!

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Turnierteilnehmer, Partner und Freunde teilen Ihre Erfahrungen und Meinungen über den HuGo-Cup mit Ihnen. Nehmen Sie sich einen Augenblick und lassen Sie sich inspirieren.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von hugo-cup.de, einem Service der MC Management Consulting GmbH, für Banner- und Online-Werbung auf den Internetportalen hugo-cup.de.

§ 1 Auftragserteilung
(1) hugo-cup.de (ein Service der MC Management Consulting GmbH), nachfolgend HuGo-CUP genannt, vermarktet Werbung von Auftraggebern im Internet unter http://www.hugo-cup.de bzw. Hierfür gelten auschliesslich die hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Es gilt jeweils die veröffentliche Fassung der AGBs zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Nachträgliche Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Auftraggebern schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an HuGo-CUP schriftlich einreichen.

(2) Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unwirksam; Ihnen wird hiermit vorab ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den hier vorliegenden AGB sind nur wirksam, wenn sie von HuGo-CUP mit der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt werden.

(3) Soweit in diesen AGB auf Produktbeschreibungen, Mediadaten, Websites und Preislisten des Internet-Anbieters Bezug genommen wird, sind diese Bestandteil dieser AGB. Der Auftraggeber bestätigt, diese Unterlagen vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen zu haben.

(4) Ein Vertrag über die Schaltung von Internet-Werbung kommt ausschließlich mit schriftlicher Annahme des Antrags durch HuGo-CUP zustande. Unaufgefordert elektronisch oder physikalisch eingereichte Unterlagen bewirken keine Vertragsannahme durch HuGo-CUP und werden nur gegen Kostenerstattung des Einsenders zurückgesendet. Der Vertrag gilt mit dem von HuGo-CUP bestätigten Inhalt, sofern der Auftraggeber der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt schriftlich widerspricht. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungtreibende angenommen. HuGo-CUP ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Auftragsjahr ist das Kalenderjahr. Die Werbeagentur haftet gegenüber HuGo-CUP für dabei auftretende Vermittlungsfehler.

(5) Angebote von HuGo-CUP stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Internet-Werbeseiten. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch HuGo-CUP zustande.

(6) Bei Agenturbuchungen behält sich die HuGo-CUP das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Werbungtreibenden (Auftraggeber der Agentur) weiterzuleiten.

(7) Die Zusammenfassung von mehreren Auftraggebern in einem Werbemotiv stellt eine  Verbundwerbung dar. Sie bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Zustimmung von HuGo-CUP. Jeder einzelne Auftraggeber ist namentlich zu nennen.

§ 2 Auftragsbearbeitung
(1) Gebuchte Internet-Werbung wird von HuGo-CUP im Rahmen der vereinbarten Website geschaltet, vorbehaltlich Änderungen gem. § 9 (2) dieser AGBs. Die Website und Bereiche von http://hugo-cup.de ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung von HuGo-CUP definierten gültigen Produktbeschreibung.
Ein Anspruch auf eine Platzierung der Internet-Werbung in einer bestimmten Position der Internet-Seite oder auf Einbindung in Suchmaschinen-relevante Bereiche von HuGo-CUP besteht nicht. HuGo-CUP wird sich nach Kräften darum bemühen, die Schaltung der Internet-Werbung in einem vom Auftraggeber gegebenenfalls gewünschten Internet-Bereich zu ermöglichen, ohne hierfür eine Gewähr zu übernehmen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Internet-Seite inkl. aller Unterseiten.

(2) Der Auftraggeber sowie HuGo-CUP sind berechtigt, Platzierungen von Werbeschaltungen bis 4 Wochen vor Schaltung umzubuchen. Der Auftraggeber ist berechtigt, vereinbarte Werbeschaltungen umzubuchen (Änderung der gebuchten Website-Bereiche und Zeitraum der Schaltung), wenn der Umbuchungswunsch spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin HuGo-CUP schriftlich per Post (Datum des Eingangs bei HuGo-CUP) oder eMail mitgeteilt wird, das vereinbarte Buchungsvolumen (Entgeltsumme nach Maßgabe der jeweiligen Preisliste) aufrechterhalten bleibt, sich die Schaltung des umgebuchten Volumens gegenüber dem ursprünglich gebuchten Volumen nicht um mehr als 4 Wochen verzögert und HuGo-CUP hinsichtlich der gewünschten neuen Schaltungstermine über hinreichend freie Kapazitäten verfügt. Die Annahme eines Umbuchungswunsches erfolgt durch schriftliche Bestätigung durch HuGo-CUP.

(3) Ein Konkurrenzausschluss innerhalb der von HuGo-CUP betriebeben Internet-Seiten kann nicht gewährt werden.

(4) HuGo-CUP behält sich vor, vom Auftraggeber zur Schaltung zur Verfügung gestellte Internet-Werbung zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstößt, oder der Schaltung der Werbung, etwa wegen ihrer Herkunft, ihrem Inhalt, ihrer Form, ihrer technischen Qualität oder in inhaltlicher Hinsicht (z.B. zu häufige Wiederholungen) berechtigte Gründe entgegenstehen. Die Zurückweisung einer Werbunggestaltung wird dem Auftraggeber durch HuGo-CUP unverzüglich unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in diesem Falle unter Berücksichtigung der Zurückweisungsgründe eine abgeänderte Werbung zur Schaltung an HuGo-CUP einzureichen; sofern er sich zur Schaltung einer Agentur bedient, tritt die Agentur dieser Verpflichtung gleichberechtigt bei. Sofern die dann übermittelte  Ersatzwerbung nicht rechtzeitig für die Einhaltung des vereinbarten Schaltungszeitpunktes zur Verfügung gestellt wird, behält HuGo-CUP den vereinbarten Vergütungsanspruch auch dann, wenn die Schaltung nicht erfolgt oder verspätet veröffentlicht wird.

(5) Die Bereitstellung von Werbemitteln über einen externen Adserver bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HuGo-CUP. HuGo-CUP behält sich das Recht vor, diese Werbemotive vor deren Schaltung zu sichten und eine Schaltung gegebenenfalls abzulehnen.

§ 3 Material
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, HuGo-CUP bis spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Schaltungstermin das für die Schaltung der Internet-Werbung notwendige Material zur Verfügung zu stellen. Verspätet eingegangene Materialien berechtigen HuGo-CUP dazu, den Schalttermin dergestalt zu kürzen, bis die Materialen unter Berücksichtigung üblicher Bearbeitungsfristen bearbeitet und online gestellt werden. Erfolgt keine Anlieferung, steht HuGo-CUP dennoch der volle vereinbarte Vergütungsanspruch zu.

(2) Die Internet-Werbeangaben sind zu übersenden an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

(3) Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen (insbesesondere Layoutvorschläge, -angaben etc.) endet mit der gemäß Auftrag letztmaligen Schaltung (letzter Tag der Online-Bereitstellung) der Internet-Werbung. HuGo-CUP sendet die Unterlagen an den Auftraggeber zurück, wenn dieser dies bis 7 Tage vor Ablauf der letzten Schaltungstermin schriftlich gegenüber HuGo-CUP erklärt hat. Andernfalls ist HuGo-CUP zur Vernichtung der Materialien berechtigt.

(4) HuGo-CUP kann dem Auftraggeber die für die vereinbarte Schaltung geschuldete Vergütung in Rechnung stellen, wenn die Internet-Werbung aus Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Schaltung kommt, insbesondere weil HuGo-CUP Unterlagen nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet bzw. in falschen Datenformaten zur Verfügung gestellt wurden.

§ 4 Werbeschaltung
(1) Kann die termingerechte Schaltung der Internet-Werbung aus inhaltlichen Gründen, wegen höherer Gewalt (auch technische Störungen) oder von HuGo-CUP nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, wird die Schaltung der Internet-Werbung von HuGo-CUP auf den nächstmöglichen, nach Möglichkeit gleichwertigen Schaltungsplatz verlegt.

(2) Bei Verschiebungen wird der Auftraggeber unverzüglich von HuGo-CUP per eMail hierüber in Kenntnis gesetzt.

(3) Die Schaltung erfolgt in der jeweils bei dem Internetanbieter üblichen Wiedergabequalität und in Abhängigkeit von dem technischen Standard des jeweiligen technischen Equipments des Internet-Benutzers. HuGo-CUP übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Darstellungen der Werbung, sofern beim Internet-Nutzer einen nicht für die Seiten von HuGo-CUP definierter Browser oder eine von den Empfehlungen von HuGo-CUP abweichende Bildschirmauflösung verwendet wird.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Internet-Werbung unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Schaltungswoche zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein etwaiger Fehler als nachträglich genehmigt. Verlangt der Auftraggeber eine Änderung der Internet-Werbung nach Ablauf der vorgenannten Frist, ist er verpflichtet, durch die Änderung verursachte Kosten zu tragen.

§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber überträgt HuGo-CUP sämtliche, für die Nutzung der Werbung in Online-Diensten aller Art (einschließlich Internet) erforderlichen Urheber-, sowie Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Auftrages (z.B. Cross-Media-Promotions, Hyperlinks, Übergabe an Internet-Seiten, die nicht dem Auftraggeber zuzurechnen sind) notwendigen Umfang, insbesondere auch das Recht, vorgenannte Rechte an den Internet-Anbieter bzw. an zur Schaltungsabwicklung beauftragte Dritte zu übertragen. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Internets.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche für die internetmäßige Nutzung der Internet-Werbung erforderlichen Urheber-, sowie Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte verfügt und sie auf HuGo-CUP übertragen kann. Dies gilt gleichlautend auch für von ihm beauftragte Agenturen. Der Auftraggeber sichert insbesondere zu, dass er für überlassenes Bildmaterial die notwendigen Rechte und Lizenzen besitzt; eine Haftung von HuGo-CUP für die Verletzung von Schutzrechten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt HuGo-CUP in dieser Hinsicht von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.  Außerdem steht der Auftraggeber gegenüber HuGo-CUP und/oder dem jeweiligen Internet-Anbieter dafür ein, dass die Internet-Werbung nicht gegen rechtliche, insbesondere auch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und Grundsätze verstößt. Sollte der Betreiber der Webseite und/oder der jeweilige Internet-Anbieter wegen der Internet-Werbung, insbesondere wegen dessen Inhalt, von Dritten aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber HuGo-CUP und/oder den jeweiligen Internet-Anbieter von sämtlichen derartigen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, und zwar durch Zahlung von Geld, und ersetzt etwaige darüber hinausgehende Schäden.

(3) Soweit HuGo-CUP für den Auftraggeber die Internet-Werbung konzeptioniert, gestaltet und/oder umsetzt, räumt HuGo-CUP dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zum Zwecke der Schaltung der Internet-Werbung im Rahmen des betreffenden Internetangebots von HuGo-CUP ein. Sämtliche Urheber-, Leis-tungsschutz- und sonstigen Rechte an der von HuGo-CUP und/oder von Dritten im Auftrag realisierten Internet-Werbung (z. B. Layout etc) verbleiben bei HuGo-CUP und/oder dem Dritten. Die Nutzung solcher Internet-Werbung durch den Auftraggeber außerhalb des betreffenden Internetangebots bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens HuGo-CUP (Lizenz), ggfs. gegen Zahlung einer im Einzelfall zu verhandelnden Lizenzvergütung.

§ 6 Gewährleistung
Wird eine Internet-Werbung aus Gründen, die HuGo-CUP zu vertreten hat, nicht oder falsch geschaltet, stellt HuGo-CUP die auftragsgemäße Durchführung des Auftrages, nach billigem Ermessen von HuGo-CUP unterliegender Wahl, durch unverzügliche Ersatzschaltungen in einem Bereich/Umfeld innerhalb der vereinbarten Website sicher. Sonstige Ansprüche, insbesondere auf vollständige oder teilweise Auflösung des Vertragsverhältnisses oder auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftung gem. § 7 vorliegt.

§ 7 Haftung
(1) HuGo-CUP haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, falls HuGo-CUP oder ein von ihr mit der Durchführung beauftragter Partner eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HuGo-CUP zurückzuführen ist.

(2) Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch HuGo-CUP oder von HuGo-CUP mit der Ausführung beauftragten Dritten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von HuGo-CUP auf solche typischen Schäden und einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die für HuGo-CUP zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.

(3) Die Begrenzungen des vorstehenden Abs. 2 gelten auch im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte, die nicht Organe oder leitende Angestellte von HuGo-CUP sind.

(4) In den Fällen der Abs. (2) und (3) besteht keine Haftung von HuGo-CUP für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

(5) Die Parteien sind sich darüber einig, dass der typischerweise voraussehbare Schadensumfang in keinem Falle EURO 2.000,-- übersteigt.

(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung einschließlich Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungspflichten und unerlaubter Handlung.

§ 8 Rücktritt
(1) Sowohl HuGo-CUP als auch der Auftraggeber sind berechtigt, von Aufträgen zur Schaltung von Werbung bis zu vier Wochen vor dem ersten Schaltungstermin zurückzutreten. Danach kann HuGo-CUP von rechtsverbindlich angenommenen Schaltungsverträgen zurücktreten, wenn für HuGo-CUP bzw. den Betreiber der Webseite nicht vorhersehbare und/oder nicht zu vertretende Änderungen des Programmes erfolgen, insbesondere infolge von Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstiger staatlichen Stellen. In diesen Fällen sind jedwede Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.

(2) Der Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag, der Sonderwerbeformen wie z.B. das Online-Sponsoring oder Microsites zum Gegenstand hat, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

(3) Sollte HuGo-CUP ausnahmsweise auch nach Ablauf der  vier Wochen Frist eingegangenen Rücktrittsersuchen zustimmen, erfolgt dies nur gegen Berechnung einer von HuGo-CUP nach billigem Ermessen festzusetzenden Stornovergütung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Stornierung ist auch bei Zahlung einer Stornovergütung ausgeschlossen.

§ 9 Preisänderungen
(1) Die bei der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preise basieren auf der Preisliste von HuGo-CUP  in ihrer bei Auftragsannahme gültigen Fassung. Nachträgliche Preisveränderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Unberührt von vorstehenden Bestimmungen bleibt das Recht von HuGo-CUP, Sonderpreise infolge von aktuellen Angebotsänderungen auch kurzfristig einzuführen. Sollte der mit einem Auftraggeber vereinbarte Schaltzeitpunkt von der Einführung eines solchen Sondertarifs betroffen sein, wird der Auftraggeber hiervon umgehend benachrichtigt. Der Auftraggeber hat HuGo-CUP umgehend zu bestätigen, ob er an einer Schaltung zum unveränderten Zeitpunkt festhalten und hierfür den Sondertarif zahlen will. Andernfalls wird die betroffene Internet-Werbung von HuGo-CUP zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb des gleichen Bereiches/ Umfeldes geschaltet, für das die Internet-Werbung ursprünglich gebucht war.

§ 10 Rabatte
(1) Auf die Listenpreise (jeweils gültiger Stand) werden können Nachlässe in Form von Barrabatten gewährt werden, sofern hierzu spätestens bei Auftragserteilung eine entsprechende Vereinbarung zwischen HuGo-CUP und dem Auftraggeber geschlossen wird.

(2) Mehrere Auftraggeber werden für die Zwecke der möglichen Rabattgewährung als ein Konzern angesehen, wenn eine kapitalmäßige Beteiligung der Konzernmutter an der Konzerntochter von mehr als 50% besteht. Dies muss der HuGo-CUP bis spätestens zum 30.06 des Kalenderjahres nachgewiesen werden.

(3) Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch HuGo-CUP bei Vertragsabschluß. Maßgebend ist der Konzernstatus per 01. Januar des Kalenderjahres. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit Ablauf des Monats der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
(4) HuGo-CUP gewährt keinerlei sonstige Rabatte, insbesondere Skonti, soweit dies nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 11 Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt gesondert für die einzelnen Internet-Anbieter zu Beginn des Schaltungsmonates für die im Schaltungsmonat zu schaltende Internet-Werbung. Der Rechnungsbetrag errechnet sich je Internet-Anbieter aus den von HuGo-CUP ermittelten Werbeschaltungen der Internet-Werbung im Rechnungszeitraum in Verbindung mit den aus der jeweils gültigen Preisliste des Online-Angebotes ermittelten Preisen. Die dort genannten Preise verstehen sich jeweils in EURO zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann nur auf das in der Rechnung von HuGo-CUP bezeichnete Konto erfolgen. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich HuGo-CUP vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Scheckzahlungen, Kreditkartenzahlungen oder Barzahlungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie ihre Auftraggeber beraten oder entsprechende Dienstleistungen nachweisen können und Fakturierung direkt an die Werbeagentur oder Werbemittler erfolgt – eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % des Auftragswertes (nach Abzügen und ausschließlich MwSt.) vorbehaltlich Zahlung bei HuGo-CUP.

(4) Bei Zahlungsverzug ist HuGo-CUP berechtigt, die weitere Schaltung ab Feststellung des Zahlungsverzugs zu unterlassen. Ein Zurückweisungsrecht besteht auch in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers/werbungtreibenden Kunden. Der Zahlungsanspruch, auch für die unterlassenen Schaltungen, bleibt dessen ungeachtet bestehen. HuGo-CUP ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Zinssatz der EZB für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (Basistender) mindestens jedoch in Höhe von 8% zu verlangen. Das Recht des Vertragspartners auf Nachweis eines geringeren Verzugschadens bleibt hiervon unberührt.

(5) Übernimmt HuGo-CUP oder ein von HuGo-CUP beauftragter Dritter die Produktion einer Internet-Werbung oder weitere Dienstleistungen wie Forschung, Beratung, Produktion von Werbemitteln oder Software-Entwicklung aufgrund eigener vertraglicher Vereinbarung, wird die dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen HuGo-CUP und dem Auftraggeber ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeit aus diesem Vertragsverhältnis wird Bensheim vereinbart; HuGo-CUP ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

(2) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt.

Version 1.0 , Stand: 11.01.2010, gültig ab 11.01.2010; Druckfehler vorbehalten.
 
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